Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung
Am Donnerstag, dem 29. April 2021, 19.00 Uhr, findet in der Fritz-Walter-Halle, Schulstraße 30, 64750 Lützelbach, die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach in der Legislaturperiode 2021/2026 mit folgender Tagesordnung statt:
T a g e s o r d n u n g
1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
2. Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl der / des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
4. Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers der Gemeindevertretung und ihrer / seiner Vertreter/innen
5. Wahl der Stellvertreter/innen der / des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der / des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
7. Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
8. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten sowie Feststellung von Nachrückerinnen / Nachrückern in die Gemeindevertretung
9. Verabschiedung der ausgeschiedenen Amts- und Mandatsträger/innen
10. Beschlussfassung über die Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung im Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO
11. Wahl der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald
12. Wahl der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zentrum Gemeinschaftshilfe im Odenwaldkreis
13. Wahl der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Mümling
14. Wahl der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Unterzent-Untere Mümling
15. Wahl der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Main-Mömling-Elsava
16. Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin für die Verbandsversammlung der ekom 21 – KGRZ Hessen
17. Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Hessischer Odenwald
18. Wahl der Mitglieder der Kitakommission
19. Wahl der Mitglieder der Verkehrskommission
20. Mitteilungen
21. Verkauf eines Baugrundstückes
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Sitzung unter erhöhten Sicherheitsauflagen statt. Im gesamten Gebäude vor, während und nach der gesamten Sitzung muss ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden. Bitte einen Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen einhalten und die Aushanghinweise beachten!
gez. Uwe Olt
Bürgermeister
Der Gemeindewalleiter der Gemeinde Lützelbach
Bebauungsplan „Maintalblick“ im Ortsteil Seckmauern
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Bebauungsplan „Maintalblick" im Ortsteil Seckmauern ist von der Gemeindevertretung am 25.02.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.
Bekanntmachung des Umlegungsplanes der Gemeinde Lützelbach gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 69 (1) BauGB wird bekanntgemacht, dass der Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach am 09.03.2021 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Lützelbach, Gemarkung Lützel-Wiebelsbach, Flur 1, Umlegungsgebiet „Im Klingenacker IV“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan ab dem 12.04.2021 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in 64750 Lützelbach, Mainstraße 1, Zimmer Nr. 204, für die Dauer eines Monats, einsehen.
Die Umlegungskarte kann auch unter folgendem Link eingesehen werden >>Umlegungskarte_KlingenackerIV.PDF<<
Aufgrund der momentanen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Vorgehensweise hin:
Bürgerinnen und Bürger, welche Einsicht nehmen möchten, werden gebeten am Rathauseingang zu klingeln (Vorz.Bgm.Olt/Sitzungsz.) oder sich telefonischen unter der Telefonnummer: 06165-3070 anzumelden.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 (1) BauGB zugestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
Lützelbach, den 29.03.2021 Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach, Umlegungsstelle
Uwe Olt, Bürgermeister
