Bauleitplanung der Gemeinde Lützelbach Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lützelbach (Sondergebiet Photovoltaikanlage)


Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert in der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3786) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Verfügung vom 25.07.2024, Aktenzeichen RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.11/7-2023/3 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt hat.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes kann mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Lützelbach, arbeitstägig von montags bis freitags beim Gemeindevorstand, Mainstraße 1, 64750 Lützelbach
jeweils montags – freitags von 8:30h bis 12:00h sowie dienstags von 13:30h – 16:00h und donnerstags 13:30h – 18:00h eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Zusätzlich wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lützelbach öffentlich bekannt gemacht sowie die Planunterlagen auf der Internetseite https://www.luetzelbach.de eingestellt.

Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lützelbach wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Lützelbach, den 30.07.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lützelbach

Tassilo Schindler, Bürgermeister