Schädlingsbekämpfung
Informationen zu Gesundheitsrisiken der Eichenprozessionsspinner-Larven
Gesundheitsbeschwerden können aus den Spiegelhaaren der heranwachsenden Raupen entstehen, wobei es sowohl zu Symptomen kommen kann,wenn Menschen die Raupen direkt berühren, als auch wenn die Gifthaare durch den Wind weiter getragen werden.
Folgende Krankheitserscheinungen können auftreten:
- Hautreaktionen:
Unmittelbar nach dem Kontakt entwickelt sich ein starker Juckreiz, dem innerhalb von ca. 24 Stunden sichtbare Hautreaktionen folgen können.
Diese äußern sich am häufigsten als insektenstichartige Papeln, als etwas größere nesselsuchtartige Quaddeln oder als lokale rote Flecken. Auch flächenhafte schmerzhafte Hautrötungen sind möglich. - Entzündung von Augen:
Gelangen die Raupenhaare in die Augenbindehaut, kommt es dort zur akuten Entzündung mit Rötung, Lichtscheu und starker Schwellung der Augenlider. - Entzündung der oberen Luftwege:
Einatmen von Raupenhaaren kann zu Entzündungen im Rachenbereich, zur Schwellung der Nasenschleimhäute und zur Bronchitis führen, auch asthmaartige Symptome sind in einzelnen Fällen aufgetreten.
In der Literatur werden wenige Einzelfälle mit allergischen Schockreaktionen beschrieben.
Vorsichtsmaßnahmen :
- grundsätzlich die befallenen Gebiete meiden
- Raupen und ihre Nester nicht berühren
- Nach dem Kontakt mit Raupenhaaren wird ein sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung empfohlen. Die Kleidung soll unbedingt gewaschen werden.
- Unbedeckte Hautbereiche schützen (z.B. Nacken, Hals und Unterarm)
- Auf Holzernte- und -Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
- Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen
- Beim Auftreten von Krankheitserscheinungen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit Raupenhaaren hinweisen.
Entsorgung von Gespinsten des Eichenprozessionsspinners
Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald weist darauf hin, dass auf seiner „Zentralkompostierungsanlage“ in Brombachtal und auf der Kompostierungsanlage in Beerfelden keine
eingesammelten Gespinste des Eichenprozessionsspinners, der Raupen und anderer kontaminierter Reste angenommen werden dürfen.
Diese Abfälle können bei folgenden Firmen zur kostenpflichtigen Entsorgung (Verbrennung) angeliefert werden:
RESO GmbH
Relystr. 14
64720 Michelstadt
Tel. 06061-96000
INAST GmbH
Pelarstr. 16
64720 Michelstadt
Tel. 06061-94300
Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung
Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 IfSG).
Abwehrmaßnahmen können zwar durch das Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) angeordnet werden, sind aber grundsätzlich Aufgabe der Grundstückseigentümer, nicht also der Gemeinde.
Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt:
- Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen.
- Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen.
- Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern.
- Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen.
- Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen.
- Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen.
- An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben.
- Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von:
Landratsamt Odenwaldkreis
Gesundheitswesen
Herr Weil
Tel.: 06062/70-496
Fax.: 06062/70-448
Email: i.weil@odenwaldkreis.de