Steuern und Gebühren

Gebühren und Hebesätze der Gemeinde Lützelbach

Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren:

Wassergebühren pro cbm:
3,02 € (zzgl. 7% MwSt)
Abwassergebühren pro cbm:
2,74 €
Niederschlagswassergebühren pro qm:
0,58 €
Müllgebühren:

Restmüllgefäß 120 l
15,10 € / Monat, bei vierwöchentlicher Entleerung
Restmüllgefäß 240 l
30,20 € / Monat, bei vierwöchentlicher Entleerung
Restmüllgefäß 1.100 l
138,35 € / Monat, bei vierwöchentlicher Entleerung
Restmüllgefäß 1.100 l 553,50 € / Monat, bei wöchentlicher Entleerung
Biomüll 60 l
3,00 € / Monat, bei zweiwöchentlicher Entleerung
Biotonne 120 l
6,00 € / Monat, bei zweiwöchentlicher Entleerung
Restmüllsack 60-70 l
6,80 € / Stück
Windelsäcke im Bringsystem
4,80 € / Stück
Hebesätze:

Grundsteuer A:
500 %  rückw. zum 01.01.2024
Grundsteuer B:
850 % rückw. zum 01.01.2024
Gewerbesteuer:
390% rückw. zum 01.01.2024
Hundesteuer:

Ersthund pro Jahr:
48,00 €
Zweithund pro Jahr:
84,00 €
Jeder weiterer Hund pro Jahr:
108,00 €
Erster Kampfhund pro Jahr:
600,00 €
Jeder weiterer Kampfhund pro Jahr:
840,00 €



Friedhofgebühren

Die Gebühren für Bestattungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung.
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung


Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse Lützelbach weist darauf hin, dass am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres

-die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer/Wasser-/Abwasser/Niederschlagswasser/Abfallgebühren) und
-die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig sind.

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.

Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist dieser Zahlungstermin zwecks Vermeidung von Mahnungen und eventuell anfallenden Nebenforderungen (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) unbedingt zu beachten.

Auf die Zahlung dieser Gebühren kann keinesfalls verzichtet werden.

W i c h t i g:
Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern und Abgaben bitten wir darum, immer das Kassenzeichen der jeweiligen Steuerbescheide auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Gemeindekasse Lützelbach gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.
SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT